- Aufsichtsratsbericht
- schriftlicher Bericht des ⇡ Aufsichtsrats an die Hauptversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung des ⇡ Jahresabschlusses, des ⇡ Lageberichts, des Vorschlags über die ⇡ Gewinnverwendung, der ⇡ Geschäftsführung und des vom ⇡ Abschlussprüfer erstellten ⇡ Prüfungsberichts, bei Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss und Konzernlagebericht (§ 171 II AktG). Ferner muss der A. das Prüfungsergebnis des Aufsichtsrats über den Abhängigkeitsbericht (§ 312 AktG) und ggf. dessen Stellungnahme zur Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer enthalten (§ 314 AktG). Gehört die AG in die Klasse der großen Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB), so muss der A. spätestens neun Monate nach dem Abschlussstichtag im ⇡ Bundesanzeiger veröffentlicht und anschließend beim zuständigen ⇡ Handelsregister eingereicht werden (§ 325 I, II HGB).
Lexikon der Economics. 2013.